Im Trauerfall
Rufen Sie uns an, Tag und Nacht: Wir kommen zu Ihnen und übernehmen alles Weitere.

Was jetzt zu tun ist
Arzt verständigen
Zu Hause kommt der Hausarzt oder der ärztliche Bereitschaftsdienst, im Krankenhaus oder Pflegeheim kümmert sich die Einrichtung darum.
Uns anrufen
Wir sind Tag und Nacht erreichbar und kommen zu Ihnen oder empfangen Sie in einem unserer Häuser.
Unterlagen bereitlegen
Vor allem Personalausweis und Urkunden der verstorbenen Person.
Den Rest übernehmen wir
Wir erledigen Formalitäten und Behördengänge, stimmen Termine ab und organisieren Trauerfeier und Anzeigen.

Diese Unterlagen brauchen wir
In jedem Fall
- Personalausweis oder Reisepass
- Geburtsurkunde
- Krankenversicherungskarte
- Renten- und Versicherungsunterlagen
Je nach Familienstand
- Verheiratet: Heiratsurkunde oder Familienstammbuch
- Verwitwet: zusätzlich die Sterbeurkunde des Ehepartners
- Geschieden: zusätzlich das Scheidungsurteil
Was danach ansteht
Die ersten Tage
- Angehörige, Freundeskreis und bei Berufstätigen den Arbeitgeber verständigen
- Ein gefundenes Testament beim Nachlassgericht abgeben
- Lebens- und Sterbegeldversicherung Bescheid geben
- Mit der Bank über Konten und Vollmachten sprechen
Die Wochen danach
- Mietvertrag kündigen oder die Auflösung der Wohnung planen
- Verträge kündigen oder übertragen, etwa Telefon, Strom, Rundfunkbeitrag und Mitgliedschaften
- Daueraufträge prüfen und offene Rechnungen sammeln
- Für Haustiere und Pflanzen ein neues Zuhause finden
- Einen Erbschein beantragen, wenn Bank oder Grundbuchamt ihn verlangen
- Einen Grabstein beim Steinmetz in Auftrag geben
Bei der Auflösung der Wohnung und für verwaiste Haustiere vermitteln wir Hilfe.
Häufige Fragen im Trauerfall
Wer stellt den Totenschein aus?
Die Ärztin oder der Arzt, der den Tod feststellt. Stirbt jemand im Krankenhaus oder Pflegeheim, ruft die Einrichtung den Arzt.
Und wenn der Notarzt da war?
Der Notarzt stellt oft nur eine vorläufige Bescheinigung aus. Den Totenschein schreibt dann der Hausarzt oder ein rechtsmedizinisches Institut.
Wo bekommen wir die Sterbeurkunde?
Beim Standesamt des Ortes, an dem der Tod eingetreten ist. Beantragen Sie am besten gleich mehrere Ausfertigungen; den Gang zum Standesamt übernehmen wir für Sie.
Wer muss die Bestattung veranlassen?
In der Regel der Ehepartner und die nächsten Angehörigen; die Reihenfolge regelt das Bundesland. Die Kosten tragen die Erben (§ 1968 BGB).
Dürfen wir den Bestatter frei wählen?
Ja, auch wenn der Tod im Krankenhaus oder Pflegeheim eintritt. Sagen Sie der Einrichtung, dass wir die verstorbene Person abholen.
Wenn die Trauer bleibt
Trauer verläuft bei jedem Menschen anders, oft in Phasen, die sich überschneiden.
Wir vermitteln Ihnen Trauergruppen und Seelsorge.
Vier Phasen der Trauer nach Verena Kast
Nicht wahrhaben wollen
Der Verlust fühlt sich unwirklich an, viele sind wie betäubt; das dauert meist Tage bis wenige Wochen.
Aufbrechende Gefühle
Trauer, Wut, Angst und Unruhe wechseln sich ab, oft mit Schuldgefühlen und schlaflosen Nächten.
Suchen und sich trennen
Man sucht den verstorbenen Menschen in Erinnerungen und an vertrauten Orten und lernt, dass die Verbindung sich verändert hat.
Neuer Bezug zu sich und der Welt
Der verstorbene Mensch bleibt als innere Begleitung, und das eigene Leben bekommt wieder Raum.